Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie unseren Service nutzen
CrowdEasy ist eine Plattform der Crowd Solutions AG. Die Crowd Solutions AG ist Kreditgeberin und stellt die Plattform CrowdEasy für Kreditgeber (Anleger) und Kreditnehmer zur Verfügung. Zusätzlich werden Dienstleistungen rund um die Abwicklung des Kredites wie Zahlungsverkehr, Bonitätsprüfung oder Aufschaltung auf der Plattform erbracht.
Die Plattform CrowdEasy verfügt über eine Bewilligung als Kreditvermittler und als Kreditgeber. Zudem ist sie Mitglied bei der Selbstregulierungsorganisation PolyReg zur Einhaltung der Geldwäschereivorschriften und bei der Zentralstelle für Kreditinformationen ZEK und der Informationsstelle für Konsumkredit IKO. Damit untersteht Sie indirekt der Finanzmarktaufsicht FINMA.
Diese Nutzungsbestimmungen für die Nutzung der Plattform CrowdEasy (www.CrowdEasy.ch und Subsites) („CrowdEasy“ oder „CrowdEasy-Plattform“) gelten als „Nutzungsvertrag“ zwischen Ihnen und der Crowd Solutions AG („Crowd Solutions, uns, wir“) als Betreiber der CrowdEasy-Plattform. CrowdEasy führt PrivatKreditnehmer und Firmen-Kreditnehmer (nachfolgend „Kreditnehmer“ genannt) mit Privatanlegern und Unternehmens- oder institutionellen Anlegern (nachfolgend gemeinsam „Anleger“ genannt) zusammen. Kreditnehmer und Anleger werden nachstehend auch als „Nutzer“ bezeichnet.
CrowdEasy ist eine Plattform der Crowd Solutions AG, Bellevueweg 42, 6300 Zug. Die Crowd Solutions AG nimmt die Abwicklung der Verträge, der Zahlungsströme und der damit verbundenen Tätigkeiten (wie Inkasso) im Zusammenhang mit der CrowdEasy-Plattform vor. Die Zahlungen der Anleger und Kreditnehmer erfolgen daher auf ein Konto der Crowd Solutions AG. Die Zahlungen im Zusammenhang mit den Kredittransaktionen werden allesamt über ein vom Geschäftskonto der Crowd Solutions vollständig unabhängiges Durchlaufkonto abgewickelt (Segregation).
Sofern ein Kreditvertrag abgeschlossen wird, veranlasst die Crowd Solutions AG die Zahlung der Anleger und die Auszahlung des Kreditbetrags an den Kreditnehmer. Die Crowd Solutions AG ist zudem um den Einzug der Zins- und Tilgungsraten beim Kreditnehmer besorgt. Ferner leitet die Crowd Solutions AG die beim Kreditnehmer eingezogenen Beträge (nach Abzug der an Crowd Solutions AG abzuführenden Kreditgeber-Gebühr) an die Anleger weiter.
Auf CrowdEasy können Kreditnehmer Kreditprojekte einstellen und diese nach der erfolgreichen Identifikation und Bonitätsprüfung durch die Crowd Solutions AG freischalten lassen. Anleger können sich bei Kreditprojekten von Kreditnehmern grundsätzlich binnen der vom Kreditnehmer zusammen mit der Crowd Solutions definierten Laufzeit („Anlagefrist“) dazu entscheiden, zu auf CrowdEasy freigeschalteten Kreditprojekten verbindliche Finanzierungszusagen abzugeben. Finden sich genügend Anleger zur vollständigen Finanzierung des freigeschalteten Kreditprojekts eines Kreditnehmers, kommt dieses zustande. Haben sich nicht genügend Anleger beteiligt, kommt das Kreditprojekt grundsätzlich nicht zustande. CrowdEasy kann jedoch zusammen mit dem Kreditnehmer eine Verlängerung der Frist vereinbaren. Nach Ablauf der Nachfrist kann CrowdEasy den Kreditnehmern in Fällen, in denen der vom Kreditnehmer ursprünglich nachgefragte Kreditbetrag nach Ablauf der Anlagefrist nicht vollständig, durch Finanzierungs-zusagen von Anlegern gedeckt ist („unvollständig finanziertes Kreditprojekt“), ein freibleibendes Angebot zum Abschluss eines Kreditvertrages für den durch diese Finanzierungszusagen gedeckten Betrag machen.
Die Crowd Solutions AG ist keine Bank. Vielmehr ermöglicht Crowd Solutions via die CrowdEasy-Plattform dem Kreditnehmer eines finanzierten Kreditprojekts den Abschluss eines Kreditvertrags zu den aufgrund der Bonitätsprüfung festgesetzten bestimmten Konditionen, sofern sich genügend Anleger zur Finanzierung bereit erklärt haben und weitere Bedingungen erfüllt sind. Die Entscheidung, ob wir einen Kreditnehmer auf der CrowdEasy Plattform aufschalten, liegt ausschliesslich bei uns.
Nach erfolgter Finanzierung erhalten Sie als Kreditnehmer und die Anleger, welche sich an dem finanzierten Kreditprojekt beteiligen, einen Kreditvertrag. Nach Unterschrift des Kreditnehmers und Bestätigung des Vertrages durch den Anleger, werden die laufenden Forderungen aus dem Kreditvertrag sodann an die Anleger jeweils anteilig in Höhe ihrer berücksichtigten Finanzierungs-zusage ausgezahlt.
CrowdEasy bietet Funktionen zur unverbindlichen und schnellen Abfrage möglicher Kreditbeträge und Finanzierungskonditionen an. Kreditnehmer können über diese Funktionen bestimmte Daten zu ihren geplanten Kreditprojekten mitteilen und erhalten – nach Durchführung bestimmter Vorprüfungen - unverbindliche Informationen zu maximalen Kreditbeträgen. Diese Informationen sollen dem Kreditnehmer erste unverbindliche Anhaltspunkte geben, stellen aber keine Zusage dar, dass ein Kreditvertrag über einen bestimmten Betrag und zu bestimmten Konditionen zustande kommt, und begründen auch im Übrigen keine Pflichten der Crowd Solutions.
Sie können als Kreditnehmer auch durch Kreditvermittler an die CrowdEasy-Plattform weitervermittelt werden. In diesem Fall erhalten Sie als Kreditnehmer vor Freischaltung des Kreditprojekts auf CrowdEasy unter anderem auch diesen Nutzungsvertrag. Sie müssen diesem zustimmen, bevor ein Kreditprojekt auf CrowdEasy freigeschaltet werden kann.
Wir kooperieren mit verschiedenen Banken und Kreditvermittlern im In- und Ausland bzw. planen derartige Kooperationen für die Zukunft. Wir können im Rahmen der Finanzierung Daten an Kooperationspartner weitergeben.
Für den Fall, dass die Finanzierung eines Kreditprojektes nicht zustande kommt oder das Projekt nicht bei CrowdEasy finanziert werden kann (negative Bonitätsprüfung oder ähnliches), können mit Einwilligung des Kreditnehmers die Unterlagen zum Kreditprojekt an unsere Kooperationspartner weiterleiten, die dann ihrerseits prüfen, ob sie das Kreditprojekt finanzieren bzw. eine Finanzierung hierfür vermitteln können. Der Kreditnehmer wird immer über die Weitergabe informiert und die stillschweigende Zustimmung wird entsprechend angenommen, sofern nicht umgehend nach der Anfrage die Bewilligung verweigert wird, bzw. wenn ohne Widerspruch weitere Dokumente eingereicht werden. Unsere Kooperationspartner werden die erhaltenen Daten speichern und im Rahmen ihrer Prüfung, ob sie das Kreditprojekt finanzieren und eine Finanzierung hierfür vermitteln können, bearbeiten und nutzen. Die Bearbeitung der Daten durch die Kooperationspartner erfolgt nach den jeweiligen Datenschutzrichtlinien der Kooperationspartner.
Betreiber von CrowdEasy und Ihr Vertragspartner bei der Nutzung von CrowdEasy ist:
Crowd Solutions AG
Bellevueweg 42
6300 Zug
E-Mail: info@CrowdEasy.ch
Telefon: (+41) (0) 41 525 33 77
Unseren Kundenservice erreichen Sie Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Unsere Leistungen beschränken sich auf die Leistungen nach diesem Nutzungsvertrag. Andere uns vor oder nach Abschluss des Nutzungsvertrages überlassene Angebote oder Geschäftsbedingungen von Nutzern gelten, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zustimmen, nicht. Dies gilt auch, wenn wir Ihnen nicht allgemein oder im Einzelfall widersprechen.
Es besteht kein Anspruch auf die Registrierung und Nutzung der CrowdEasy Plattform. Mit der Registrierung werden diese Nutzungsbestimmungen anerkannt und sind integraler Bestandteil des Nutzungsvertrages zwischen dem Nutzer und der Crowd Solutions.
Voraussetzungen für Privatpersonen
Kreditnehmer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz bzw. Liechtenstein oder Personen unter 20 Jahren sind von der Nutzung der CrowdEasy Plattform ausgeschlossen.
Voraussetzungen für Unternehmen
Privatpersonen und Unternehmen dürfen nur eine Mitgliedschaft führen. Das Nutzerkonto ist persönlich und nicht übertragbar. Die aus der Nutzung entstehenden Nutzungsrechte dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Nutzer haften für die unsachgemässe Nutzung des Mitgliederkontos.
Um den Nutzungsvertrag zu schliessen, tragen Sie die an uns zu übermittelnden Daten im Registrierungsformular auf der CrowdEasy Plattform ein und übermitteln uns diese. Mit der Registrierung erklären Sie sich einverstanden mit diesen Nutzungsbestimmungen. Mit dem Abschluss des Registrierungsvorganges (erfolgreiche Verifikation der E-Mail Adresse) kommt der Nutzungsvertrag über Ihr CrowdEasyKonto als Kreditnehmer auf CrowdEasy zustande.
Werden bei der Registrierung oder beim Kreditantrag absichtlich falsche Angaben gemacht, hat Crowd Solutions das Recht, das Nutzerkonto fristlos zu kündigen. Schadenersatzsprüche an den Nutzer bleiben vorbehalten.
Bestehen Anhaltspunkte, dass ein Mitglied gegen geltendes Recht oder diesen Nutzungsvertrag verstösst, kann Crowd Solutions den Nutzer verwarnen oder das Nutzerkonto vorübergehend oder unbefristet sperren.
CrowdEasy muss im Rahmen der gesetzlichen Identifikationspflicht nach Geldwäschereigesetz die Nutzer einwandfrei identifizieren. Dazu müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
Die erfolgte Identifikationszahlung wird dem Nutzer nicht zurückvergütet.
Vor der vollständigen Identifikation kann weder ein Kreditantrag aufgeschaltet noch ein Kreditvertrag abgeschlossen werden. Unvollständige Registrierungen können gelöscht werden.
Sie sind verpflichtet, die zur Registrierung notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben und stets aktuell zu halten. Änderungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Weiter sind Sie verpflichtet, Ihre Zugangsdaten (insbesondere Ihr Passwort) vertraulich zu behandeln; die Weitergabe an Dritte, sowie die Benutzung des CrowdEasyKontos durch Dritte, ist untersagt. Bitte beachten Sie, dass Sie durch den Nutzungsvertrag auch einwilligen, für Schäden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung dieser Verpflichtung zu haften. Wird die Crowd Solutions von einem anderen Nutzer oder einem Dritten aufgrund einer solchen Verletzung mit Ansprüchen konfrontiert, sind Sie verpflichtet, die Crowd Solutions schadlos zu halten.
CrowdEasy/Crowd Solutions wird Sie in keinem Fall nach Ihrem Passwort fragen.
Nach dem Nutzungsvertrag stellen wir Ihnen als vertragliche Leistung die CrowdEasy Plattform, wie in dieser Nutzungsvereinbarung beschrieben,zur Verfügung. Die Crowd Solutions AG nimmt die Abwicklung der Verträge, der Zahlungsströme und der damit verbundenen Tätigkeiten (wie Inkasso) im Zusammenhang mit der CrowdEasy-Plattform vor.
Nicht umfasst vom Nutzungsvertrag ist die Kreditvergabe (Grundlage hierfür ist ein separater Kreditvertrag).
CrowdEasy gibt für Kreditprojekte einen formalen Rahmen vor, der für Anleger eine Vergleichbarkeit und Transparenz sicherstellt.
Um eine Prüfung des Kreditprojektes durchführen zu können, muss uns der Kreditnehmer weitere Daten mitteilen. CrowdEasy erhebt hierbei bei den Kreditnehmern insbesondere folgende Daten:
Privatpersonen
Unternehmen
Wir können Sie vor Aufschaltung des Kreditprojektes auffordern, uns die erforderlichen Detailangaben zu einer natürlichen Person, zu einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft, die für Ihren Kredit Sicherheit durch Garantie leisten soll, zugänglich zu machen. Als Garantiegeber können wir nur natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in Liechtenstein akzeptieren
Nachdem Sie alle erforderlichen Daten eingegeben und alle notwendigen Dokumente an uns übermittelt haben, geben Sie Ihr Kreditprojekt hierdurch automatisch für die Prüfung durch die Crowd Solutions frei. Nach der Übermittlung ist eine Änderung bis zur Aufschaltung des Kreditprojektes durch Kontaktaufnahme mit der Crowd Solutions möglich. Danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Sie sind als Nutzer für die Inhalte Ihrer Darstellung und die Richtigkeit der von Ihnen gemachten Angaben allein verantwortlich. Grundsätzlich überprüfen wir die Inhalte nicht. Die Crowd Solutions ist jedoch berechtigt, einseitig Änderungen vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass bei erfolgreichem Zustandekommen eines Kreditvertrags eine Gebühr zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer (zusammen die "Gebühr“) fällig wird (siehe 19). Die Gebühr zahlen Sie als Vergütung für die Nutzung und die Dienstleistungen von CrowdEasy.
CrowdEasy ermöglicht Privatpersonen Kreditprojekte ab einem Kreditbetrag von CHF 1'000.- bis zu CHF 250'000.- mit einer Laufzeit zwischen einem Monat und fünf Jahren. Unternehmen können Projekte von CHF 5‘000.- bis zu 500‘000.- finanzieren lassen mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren.
Sind die Kreditnehmer natürliche Personen, besteht eine obligatorische Versicherungsdeckung, welche im Falle des Todes infolge Unfalls oder Krankheit die ausstehende Restschuld im Zeitpunkt des Todesfalles absichert. Zusätzlich bietet die Crowd Solutions AG eine fakultative Versicherungslösung an, welche neben dem Tod auch Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Scheidung absichert. Sie als Kreditnehmer bestätigen mit Ihrer Unterschrift im Kreditvertrag, dass Sie mit dem Abschluss einer RestschuldVersicherung auf ihr Leben einverstanden sind sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) inklusive des Produktinformationsblattes erhalten und gelesen zu haben und die darin enthaltenen Bestimmungen zu akzeptieren. Crowd Solutions ist auf die Versicherungsleistung anspruchsberechtigt. Crowd Solutions verpflichtet sich, die Versicherungsleistung ausschliesslich für die Erfüllung Ihrer vertraglichen Zahlungsverpflichtungen (Tilgung der Restschuld) aus dem Kreditvertrag gegenüber Ihren Anlegern als Kreditgeber zu verwenden.
Sobald wir die erforderlichen Daten und Dokumente erhalten haben, führen wir eine Prüfung des Kreditprojekts aufgrund dieser Angaben sowie einer mit Einwilligung des Kreditnehmers durchgeführten Bonitätsauskunft des Kreditnehmers und dessen gesetzlicher Vertreter bei Dritten (z.B. CRIF, Intrum AG, Bisnode Zentralstelle für Kreditinformation ZEK und der Informationsstelle für Konsumkredit IKO) durch. Sie stimmen hiermit ausdrücklich zu, dass wir solche Informationen über den Kreditnehmer und die gesetzlichen Vertreter einholen dürfen. Wir ermitteln so einerseits, ob Sie sich für eine Kreditvergabe qualifizieren und anderseits eine Bonitätsnote, welche für den Anleger als Orientierung dient. Je besser diese Bonitätsnote ausfällt, desto geringere Zinsen sind möglich. Soweit im Falle eines Kreditprojekts eines Kreditnehmers eine Sicherheit durch Garantie zu leisten ist, wird ergänzend eine Bonitätsauskunft zum Garanten eingeholt. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung eines Kreditprojekts. Die Entscheidung, ob ihr Kreditprojekt freigeschaltet wird, obliegt einzig Crowd Solutions. Crowd Solutions kann die Freischaltung Ihres Kreditprojekts ohne Angabe von Gründen verweigern.
Wir teilen Ihnen die Entscheidung mit, ob und wenn ja, zu welchem Zinssatz wir das Kreditprojekt aufschalten. Nach Bestätigung von Ihrer Seite schalten wir das Projekt auf CrowdEasy auf.
Fällt die Prüfung negativ aus, so können wir Ihr Kreditprojekt nicht freischalten. Sie können in diesem Fall aber auf CrowdEasy registriert bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Kreditprojekt auf CrowdEasy einstellen.
Besteht der Verdacht auf einen Betrugsversuch, behält sich CrowdEasy das Recht vor, den Account zu sperren wie auch allfällige Schadenersatzansprüche oder Aufwandsentschädigungen dem Nutzer in Rechnung zu stellen. Betrugsversuche werden in jedem Fall zur Anzeige gebracht.
Der Kreditnehmer ermächtigt die Crowd Solutions AG, sämtliche für die Abwicklung des Kreditvertrages erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern, der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) sowie der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) einzuholen und den Kreditvertrag sowie dessen Abwicklung der ZEK und der IKO zu melden. Allfällige vom Kreditnehmer verfügte Datensperren gelten gegenüber der Crowd Solutions AG unwiderruflich als aufgehoben. Der Kreditnehmer nimmt davon Kenntnis, dass die ZEK und die IKO die ihr angeschlossenen Kreditinstitute bei einem neuen Leasing- bzw. Kreditgesuch auf Anfrage hin über die Kreditverpflichtungen orientieren.
Nach Freischaltung steht das Kreditprojekt eines Kreditnehmers für die Dauer der gewünschten Anlagefrist auf CrowdEasy zur Abgabe von Finanzierungszusagen bereit. Wir können die Anlagefrist für das Kreditprojekt eines Kreditnehmers für einen angemessenen Zeitraum verlängern, wenn wir dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kreditnehmers und der Anleger für angemessen halten.
Sobald innerhalb der Anlagefrist genügend Anleger Finanzierungszusagen abgegeben haben, um das Kreditprojekt vollständig zu finanzieren, endet die Anlagefrist vorzeitig.
Wenn nach Ablauf der Anlagefrist lediglich ein unvollständig finanziertes Kreditprojekt vorliegt, so können wir dem Kreditnehmer innerhalb von maximal zwei Wochen nach Ablauf der Anlagefrist ein freibleibendes Angebot zum Abschluss eines Kreditvertrages für dieses unvollständig finanzierte Kreditprojekt unterbreiten. Der Entscheid zur Abgabe dieses Angebots liegt allein bei der Crowd Solutions.
Haben sich bei Ablauf Anlagefrist nicht genügend Anleger zur vollständigen Finanzierung des Kreditprojekts gefunden und unterbreiten wir auch kein freibleibendes Angebot zum Abschluss eines Kreditvertrages für ein unvollständig finanziertes Kreditprojekt (oder kommt ein Kreditvertrag nicht zustande), so verfällt das Kreditprojekt zusammen mit allen abgegebenen Finanzierungszusagen von Anlegern ersatzlos.
Wir dürfen die Freischaltung aus wichtigem Grund rückgängig machen oder das betreffende Kreditprojekt zeitweise sperren (beispielsweise, wenn rechtswidrige oder grob irreführende Angaben eingestellt werden oder wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben bestehen). Eine allfällige Schadenersatzforderung von Seiten Crowd Solutions AG bleibt in diesen Fällen vorbehalten.
Anleger können auf CrowdEasy freigeschaltete Kreditprojekte eines Kreditnehmers während der jeweils laufenden Anlagefrist einsehen. Anleger können frei entscheiden, ob und mit welchem Betrag – mindestens jedoch CHF 500.- sie sich beteiligen möchten.
Die Crowd Solutions AG tätigt keine Bankgeschäfte und erbringt auch keine Finanzdienstleistungen. Wir beschränken unsere Leistung darauf, Ihnen CrowdEasy nach Massgabe des Nutzungsvertrages zur Verfügung zu stellen. Aus dem Abschluss des Nutzungsvertrages ergeben sich also für Sie keine Rechte gegenüber der Crowd Solutions auf Abschluss weiterer Verträge; insbesondere haben Sie keinen Anspruch auf Abschluss eines Kreditvertrages.
Kommt ein vollständig finanziertes Kreditprojekt auf CrowdEasy zustande, übersenden wir Ihnen als Kreditnehmer die Vertragsunterlagen. Im Falle eines unvollständig finanzierten Kreditprojekts können wir Ihnen als Kreditnehmer auf Wunsch die Unterlagen bezüglich eines unvollständig finanzierten Kreditprojekts übersenden.
CrowdEasy stellt Ihnen als Kreditnehmer den Kreditvertrag auf CrowdEasy zum Download zur Verfügung. Diesen schliessen Sie als Kreditnehmer mit Crowd Solutions AG ab.
Wir stellen Ihnen diesen Vertrag sodann zur Bestätigung zusätzlich in Ihrem Nutzerbereich bereit, damit Sie bei Bedarf jederzeit darauf zugreifen können.
Falls Sicherheit bestellt werden soll, stellen wir Ihnen per EMail einen Garantievertrag zu. Dieser Vertrag muss vom oder von dem benannte(n) Garant(en) unterzeichnet werden.
Bitte laden Sie so rasch wie möglich nach der Bereitstellung den durch Sie bzw. bei Unternehmen den zeichnungsbevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichneten Kreditvertrag sowie (falls anwendbar) den durch den Garanten unterzeichneten Garantievertrag als Scan in Ihrem Nutzerkonto hoch oder senden Sie Ihn alternativ per A-Post an folgende Adresse:
Crowd Solutions AG,
Bellevueweg 42
6300 Zug
Crowd Solutions führt den Zahlungsverkehr bei der Kreditauszahlung wie auch der Kreditrückzahlung durch und überwacht die fristgerechten Zahlungen des Kredits. Die in diesem Nutzungsvertrag zu unseren Gunsten vereinbarte Gebühr wird von der Crowd Solutions bei der Auszahlung an Sie als Kreditnehmer direkt einbehalten. Für die Zahlungen müssen in jedem Fall die von CrowdEasy versendeten Zahlungsinformationen mit der Referenz verwendet werden. Die Zahlungen haben hierbei per Bank oder Postüberweisung zu erfolgen. Zahlungen am Schalter sind nicht erlaubt und die daraus anfallenden Kosten werden separat dem Verursacher verrechnet.
Crowd Solutions ist bevollmächtigt, im Namen der Nutzer Rechnungen zu stellen und Zahlungen wie auch Mahnungen zu erlassen. Sie kann insbesondere bei Verzug oder Verletzung der Vertragspflichten im Namen der Nutzer Kreditverträge vorzeitig auflösen bzw. kündigen.
Crowd Solutions kann mit befreiender Wirkung gegenüber dem Empfänger an eine zuvor benannte Zahlstelle zahlen, falls eine Zahlung nicht anders möglich ist.
Bei der Rückzahlung des Kredites fällt der Kreditnehmer grundsätzlich am Tag nach dem Fälligkeitsdatum der Forderung ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Tag hat der Kreditnehmer auf dem rückständigen Betrag Verzugszinse in Höhe der vereinbarten effektiven Jahreszinsen zu leisten.
Crowd Solutions nimmt die Mahnung im Namen aller Anleger vor. Dabei wird eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gewährt. Mahnungen sind kostenpflichtig und werden pauschal als Aufwandsentschädigung für die CrowdEasy mit verrechnet. Für die erste Mahnung wird CHF 25.-, für die zweite Mahnung CHF 50.- und die dritte Mahnung CHF 80.- fällig. Die Mahngebühren werden separat in Rechnung gestellt und werden zusätzlich zu den Raten fällig.
Crowd Solutions ist berechtigt, im Auftrag und Namen sämtlicher Anleger das vorrechtliche Inkasso einzuleiten. Bleibt dieses erfolglos, leitet Crowd Solutions das rechtliche Inkasso ein. Dabei kann Crowd Solutions selber handeln oder Dritte sowohl mit dem vorrechtlichen wie auch rechtlichen Inkasso beauftragen. Dabei kann sowohl ein Teilbetrag wie auch der ganze geschuldete Betrag an Dritte abgetreten werden.
Während der von Crowd Solutions eingeleiteten Massnahmen sind die Anleger verpflichtet, auf eigene Schritte gegen den säumigen Kreditnehmer zu verzichten. Nach der Kommunikation betreffend Beendigung der eingeleiteten Massnahmen, sind die Anleger berechtigt, selbständig Schritte einzuleiten.
Für die mit dem Verzug entstandenen Umtriebe wird dem Schuldner, neben den entstandenen Kosten, eine sich nach dem Aufwand berechnende Entschädigung von CHF 150.- pro Stunde in Rechnung gestellt. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben in jedem Fall vorbehalten
Ausstehende Forderungen werden nach zwei Mahnungen an einen Inkassodienstleister weitergegeben. Kosten bei Zahlungsverzug: Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 50 (bis 20); 70 (bis 50); 100 (bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 195 (bis 500); 308 (bis 1‘500); 448 (bis 3‘000); 1‘100 (bis 10‘000); 1‘510 (bis 20‘000); 2‘658 (bis 50‘000); 6% der Forderung (ab 50‘000).
Registrierung
Die Registrierung und die Nutzung der CrowdEasy-Plattformist kostenlos.
Gebühren
Bei Zustandekommen des Kreditvertrages bzw. einer Anlage durch den Anleger fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach der Anlage- bzw. Kreditsumme. Sie beträgt für
Mit der Gebühr werden die Dienstleistungen der Kreditvergabe und rund um die Abwicklung des Kredites wie der Zahlungsverkehr während der Laufzeit, die Vertragserstellung oder Aufschaltung auf der Plattform abgegolten.
Die Gebühren werden jeweils auf der Kreditsumme berechnet. Die Gebühr wird beim Kreditnehmer für die ganze Laufzeit vom ausbezahlten Kreditbetrag abgezogen. Bei den Anlegern wird jeweils 1/12 der jährlichen Gebühr direkt von der monatlichen Rate abgezogen
Fremdspesen z.B. durch Einzahlungen am Postschalter, Betreibungskosten oder Kosten durch die Bestellung von Sicherheiten werden separat in Rechnung gestellt.
Für alle Gebühren gilt die auf der Website publizierte Gebührentabelle.
Mahngebühren
Für die erste Mahnung wird CHF 25.-, für die zweite Mahnung CHF 50.- und die dritte Mahnung CHF 80.- fällig.
Aufwandsentschädigung
CrowdEasy kann eine Aufwandsentschädigung von CHF 150.- pro Stunde erheben, falls durch die Verletzung von geltendem Recht oder der Nutzungsbestimmungen der Nutzer sanktioniert werden muss. Dieselbe Entschädigung wird fällig bei Inkasso Tätigkeiten oder allfälligen Betreibungen, wobei diese unabhängig von der Mahngebühr zu entrichten ist.
Sofern Sie auf CrowdEasy registriert sind, können Sie Ihre Daten während der Laufzeit des Nutzungsvertrags immer einsehen und nach Massgabe dieser Nutzungsbestimmungen ändern.
Der Kunde ist verpflichtet, jede Namens- oder Adressänderung (inkl. Änderung der Email-Adresse und Mobiltelefonnummer) sofort schriftlich mitzuteilen.
Den aktuellen Nutzungsvertrag können Sie jederzeit auf CrowdEasy herunterladen und ausdrucken.
CrowdEasy speichert die Daten der Nutzer auf Servern in der Schweiz. Die Daten werden ausschliesslich zur Erbringung der Dienstleistungen verwendet. Crowd Solutions ist berechtigt, im Rahmen der Dienstleistungserbringung den Mitarbeitern wie auch beauftragten Dritten die Daten zur Verfügung zu stellen. CrowdEasy unternimmt Vorkehrungen um diese Daten zu schützen.
Persönliche Daten werden gemäss der Datenschutzerklärung von CrowdEasy und anwendbaren Datenschutzvorschriften behandelt und gegen unbefugten Zugriff geschützt. Die Datenschutzerklärung ist integraler Bestandteil dieser Nutzungsbestimmungen.
Unter Umständen können die Daten über Server im Ausland verarbeitet werden oder zirkulieren. Der Nutzer erklärt sich mit der Verarbeitung der Daten unter den vorgängig beschriebenen Umständen einverstanden.
Die Kommunikation zwischen CrowdEasy und den Nutzern der Plattform erfolgt unter anderem auf elektronischem Weg. Dabei ist zu beachten, dass bei der Kommunikation via E-Mail die Vertraulichkeit nicht vollständig gewährleistet werden kann. E-Mails können unter Umständen von Dritten gelesen, gefälscht, verfälscht oder gelöscht werden. Zudem können schädliche Computerprogramme versandt werden. Der Nutzer akzeptiert mit der Registrierung die Kommunikation via E-Mail und die Lagerung der Daten auf den Servern von CrowdEasy. CrowdEasy übernimmt hierbei keine Haftung für die Sicherheit elektronisch übermittelter Daten.
CrowdEasy/Crowd Solutions wird Sie nie telefonisch oder per E-Mail nach Ihrem Usernamen oder Passwort fragen. Entsprechende Anfragen sind nicht zu beantworten und an die Crowd Solutions zu melden.
Der Nutzungsvertrag verpflichtet Crowd Solutions AG nur dazu, CrowdEasy während der von uns festgelegten Verfügbarkeitszeiträume zur Nutzung verfügbar zu halten. Eine jederzeitige Verfügbarkeit wird angestrebt, die Crowd Solutions AG ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Sofern CrowdEasy der Wartung bedarf, technische Massnahmen oder die Sicherheit von CrowdEasy dies erfordern oder sofern wir Ereignissen ausgesetzt sind, welche wir selbst nicht beeinflussen können (z.B. Ausfall von Telekommunikationsnetzen, der Datenübertragung durch Dritte, der Energieversorgung sowie Naturkatastrophen etc.), sind wir zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Verfügbarkeit von CrowdEasy berechtigt.
Die auf CrowdEasy vorgestellten Inhalte dienen lediglich der Information; eine Beratungsleistung wird auf CrowdEasy oder von Crowd Solutions nicht angeboten. Wir nehmen lediglich eine eingeschränkte Prüfung der Kreditnehmer nach bestimmten formalen und technischen Kriterien vor, die keine Aussagen darüber erlauben, ob die eingestellten Informationen und Angaben zutreffend sind. Auf die Wirksamkeit der Verträge zwischen Kreditnehmern und Dritten und deren Durchführung und Erfüllung haben wir keinen Einfluss; wir haften folglich hierfür auch nicht.
Crowd Solutions haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführte Schäden. Für indirekte oder Folgeschäden wird die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für Leistungen von Dritten, welche Crowd Solutions zur Erfüllung der Dienstleistung hinzuzieht, wird wegbedungen.
Jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Verwendung der CrowdEasy Plattform ergibt, ist ausgeschlossen. Dabei wird keine Haftung oder Gewährleistung insbesondere für folgende Punkte übernommen:
Des Weiteren wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die aus folgenden technischen Gründen entsteht:
Wir prüfen und aktualisieren ständig die auf CrowdEasy bereitgestellten Informationen. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten zwischenzeitlich verändern. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden.
Um unsere Nutzer zu identifizieren und die Bonitätsprüfung durchzuführen, arbeiten wir mit Kooperationspartnern zusammen. Wir können jedoch nicht dafür einstehen, dass die im Ergebnis von Dritten an uns übermittelten Informationen inhaltlich richtig sind.
Allfällige verlinkte Seiten werden nicht geprüft und Crowd Solutions übernimmt keine Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit, Qualität und Sicherheit der verbundenen Seiten.
Wird Crowd Solutions durch das Verhalten eines Nutzers von einem anderen Nutzer oder Dritten mit Ansprüchen irgendwelcher Art konfrontiert, hat der verantwortliche Nutzer Crowd Solutions schadlos zu halten. Dies beinhaltet Ansprüche wie auch die CrowdEasy entstandenen Kosten und Auslagen.
Crowd Solutions AG ist berechtigt einzelne oder alle Rechte und Pflichten an Dritte zu übertragen. Dies beinhaltet ausdrücklich das Recht die Forderung an Dritte weiterzuverkaufen.
Die Nutzer können jederzeit schriftlich per E-Mail oder per Post an Crowd Solutions AG, Bellevueweg 42, 6300 Zug mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Eine Kündigung des Nutzungsvertrages mit der Crowd Solutions hat auf die Wirksamkeit der sonstigen Verträge keinen Einfluss.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbestimmungen ganz oder teilweise nichtig und/ oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/ oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/ oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/ oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt für allfällige weitere Verträge in Schriftform zwischen Crowd Solutions und dem Nutzer.
CrowdEasy behält sich vor, die Nutzungsbestimmungen jederzeit zu ändern.
Änderungen der Nutzungsbestimmungen werden 14 Tage vor Inkrafttreten an alle Nutzer per E-Mail versandt. Erfolgt innerhalb 10 Tagen kein schriftlicher Widerspruch, ersetzen die neuen Nutzungsbestimmungen die bisherigen ersatzlos. Die Nutzungsbestimmungen treten bei Publikation auf der CrowdEasy Plattform in Kraft.
Für das Verhältnis zwischen Crowd Solutions / CrowdEasy und einem Vertragspartner/ Nutzer ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den Nutzungsbestimmungen und der Nutzung von CrowdEasy ist die Stadt Zug.